Informationen für Eltern
Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen möchten, stellen sich viele Fragen:
- Welche Betreuungssituation wünsche ich mir für mein Kind?
- Wie finde ich die richtige Tagespflegeperson?
- Was bedeutet das für uns finanziell?
- Welche Formalitäten sind zu klären?
Ihr erster Ansprechpartner könnte z.B. eine Tagespflegeperson in Ihrer näheren Umgebung sein. Um die Suche zu vereinfachen, steht Ihnen eine entsprechende Übersicht zur Verfügung. Natürlich stehen Ihnen die Vorstandsmitglieder unseres Vereins ebenfalls jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können. Hier erfahren Sie auch, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in Anspruch nehmen zu können.
Welche Betreuungssituation wünsche ich mir für mein Kind?
Betreuung und Förderung
Viele Eltern wünschen sich schon früh eine gute Betreuung für ihr Kind. Da Kinder unter drei Jahren besondere Bedürfnisse haben, kommt ihnen die Betreuung in der familienähnlichen Atmosphäre einer Kindertagespflege sehr entgegen. Während des gesamten Betreuungszeitraums sind die Tagespflegepe die Bezugsperson für die Kinder. Die kleinen Gruppen von höchsten fünf Kindern im Regelfall ermöglichen es den Tagespflegepersonen, sich intensiv mit den Kindern zu beschäftigen und auf ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Gleichzeitig erlernen die Kinder in der Gruppe schon früh soziales Verhalten.
Keine Bildung ohne Bindung!
Aktuelle Erkenntnisse aus der Hirnentwicklungsforschung und der Entwicklungspsychologie belegen, dass Kinder neue Lerninhalte dann besser aufnehmen, wenn sie sich geborgen fühlen und eine positive und intensive emotionale Bindung zu der vermittelnden Person besteht.
Die Rahmenbedingungen für den Aufbau enger emotionaler Beziehungen sind in der Tagespflege gegeben. Hier wird das Kind kontinuierlich von der gleichen Bezugsperson betreut. In den kleinen familienähnlichen Gruppen gelingt es den Tagespflegepersonen, sich intensiv um jedes einzelne Kind zu kümmern, unmittelbar auf dessen Bedürfnisse zu reagieren und auf eventuelle Probleme einzugehen.
In einer Tagespflegestelle werden im Regelfall höchstens fünf Kinder gleichzeitig betreut. Diese übersichtlichen Gruppen geben den Kindern Sicherheit und bieten Orientierung. Innerhalb der familiären Atmosphäre der Kindertagespflegestelle können sie geschwisterähnliche Beziehungen zueinander aufbauen. Vor allem Einzelkinder können so auch die Vorzüge eines intensiven Umgangs mit anderen Kindern erleben. Damit haben sie die Möglichkeit, ihr Sozialverhalten in einem geschützten Kreis zu erweitern und zu trainieren.
Die emotionale Verbundenheit mit der Betreuungsperson und den anderen Kindern sowie das Gefühl von Geborgenheit sind die besten Voraussetzungen für die intellektuelle Entwicklung der betreuten Kinder. Sie werden in ihrer angeborenen Lust am Entdecken und Gestalten gefördert.
Wie finde ich die richtige Tagespflegeperson?
Sie sollten rechtzeitig, bevor Sie wieder berufstätig werden, mit der Suche beginnen und sich über eine zu Ihnen passende Tagespflegeperson informieren. Die Entscheidung für eine bestimmte Tagespflegeperson hängt zunächst vom persönlichen Eindruck ab.
Seien Sie kritisch! Als Eltern werden Sie die richtige Entscheidung für Ihr Kind treffen.
Folgende Fragen können bei der Suche hilfreich sein:
- Für welche Zeitdauer und in welchem Umfang benötige ich einen Betreuungsplatz für mein Kind? Kurzfristig oder langfristig (wie viele Jahre), ganztags, halbtags, einzelne Wochentage?
- Bringt die Tagespflegeperson Einfühlungsvermögen und Sensibilität für die Bedürfnisse meines Kindes auf?
- Fördert die Tagespflegeperson mein Kind bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit?
- Bin ich mir sicher, dass eine liebevolle Betreuung erfolgt?
- Wie ist die Kindergruppe zusammengesetzt (Alter, Geschlecht usw.)?
- Was schätze ich besonders an der Tagespflegeperson (Vertrauen, Toleranz, verantwortliches Handeln im Alltag)?
- Sind die Räumlichkeiten so eingerichtet und ausgestattet, dass sich mein Kind dort wohlfühlen wird?
- Hat mein Kind genügend Ruhe, um seinen Mittagsschlaf halten zu können?
- Ist für mein Kind ausreichend altersgemäßes Spielzeug verfügbar?
- Kann mein Kind eigenes Spielzeug mitbringen und wie wird damit umgegangen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um draußen spielen zu können?
- Liegen Kindergarten, Spielplatz, Waldgelände oder Parkanlagen in der Nähe, gibt es Gelegenheit für Kontakte mit anderen Kindern?
- Habe ich den Eindruck, dass die Tagespflegeperson offen über ihre Erziehungsziele mit den Eltern spricht, auch wenn es einmal Unstimmigkeiten gibt?
Haben Sie eine Tagespflegeperson gefunden, sollten Sie Ihr Kind in einer Eingewöhnungs- und Kontaktphase an die neue Bezugsperson gewöhnen. Ihr Kind muss eine stabile Beziehung zur Tagespflegeperson aufbauen. Um eine zuverlässige und verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Tagespflegeperson zu treffen, ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag abzuschließen.
Was bedeutet das für uns finanziell?
Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils ab. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden in der Woche das Kind betreut wird.
Genauere Informationen erhalten Sie in der Gebührensatzung des Landkreises oder über das Jugendamt.
Welche Formalitäten sind zu klären?
Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie unter anderem folgende Fragen erläutern:
- Wie lange werde ich die Elternzeit in Anspruch nehmen?
- Sieht der Betrieb eine Möglichkeit, mir bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie behilflich zu sein? (flexible Arbeitszeiten, stufenweise Rückkehr in den Beruf – z.B. 4h / 6h / 8h)
Wenn Sie sich für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson entschieden haben, müssen Sie sich beim Jugendamt melden und folgende Unterlagen beibringen:
Zuerst müssen Sie die Feststellung des Rechtsanspruches beantragen. Haben Sie sich für eine Tagespflegestelle entschieden, stellen Sie einen Antrag auf Betreuung. Wenn die Tagespflegestelle und der Wohnort der Familie nicht in der selben Kommune liegen, muss ein Antrag auf Wunsch und Wahlrecht beigefügt werden.
Ist die finanzielle Belastung durch die Elternbeiträge den Eltern nicht zuzumuten, können diese auf der Grundlage des §90 Abs.3 SGB VIII einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen. In diesen Fällen werden die Elternbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Die Prüfung erfolgt nach den Einkommensverhältnissen der Familie.
Wenn Sie mehr wissen wollen:
Informationen zur Eingewöhnung
Handbuch Kindertagestagespflege - Kapitel 2 (Wissenswertes für Eltern)
Frühe Chancen - Informationen für Eltern